ENERGIEAUSWEIS

Die Energieeinsparverordnung (ENEV) verlangt seit Mai 2014 Angaben zum energetischen Zustand in Immobilienanzeigen. Auch muss der Energieausweis, der den Energiestandard des Gebäudes dokumentiert, beim Verkauf oder der Vermietung zugänglich gemacht werden. Die Vorlagepflicht ist nicht neu, nach der neuen Gesetzesfassung ist jedoch mit behördlichen Kontrollen und bei Verstößen mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Wir lassen den erforderlichen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen. Der energetische Zustand des Gebäudes wird vor Ort mit einem Fachmann dokumentiert, auf Grundlage dieser Erhebung wird sodann der Ausweis ausgefertigt. Sofern Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, sind die anfallenden Kosten im Fall eines Wohngebäudes durch unsere Erfolgsprovision abgegolten. Gerne stehen wir hier aber auch anderen Eigentümern zur Verfügung.


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