SELBSTVERKAUF

Aus unterschiedlichen Gründen verzichten manche Eigentümer auf die Dienste eines Maklerunternehmens. Manche Verkäufer befürchten gerade beim Verkauf eines Eigenheims zu Recht eine Preisgabe Ihrer Privatsphäre bei unsensibel durchgeführten Besichtigungen. Andere haben Zeit und Muße, vielleicht sogar Freude daran, den Verkauf selber vorzubereiten und zu organisieren.

Ziel muss es sein, die Immobilie in einer angemessenen Zeit und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Der richtige Wert Ihrer Immobilie
Ein zu hoher Preis schreckt potentielle Käufer ab. Bei zu geringem Preis oder zu schnellen Preissenkungen erleiden Sie Verluste. Ein vergleichender Blick auf andere Immobilieninserate ist nur ein erster Anhaltspunkt, denn keine Immobilie ist wie die andere. Im Zweifel sollten Sie einen Sachverständigen für Immobilienbewertung zu Rate ziehen. Mit einer professionellen Kaufpreisermittlung lassen sich Verluste von mehreren tausend Euro vermeiden.

Der erste Eindruck zählt
Einen zweiten ersten Eindruck gibt es nicht. Lassen Sie vorhandene Grundrisse aufbereiten, - eine anschauliche Präsentation öffnet das Herz eines jeden Interessenten. Alte und vergilbte Grundrisse können dies nicht leisten. Gleiches gilt für Betriebskostenbelege und alle Unterlagen über die rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, wie Grundbuchauszug, evtl. Baulastenauszug, Teilungserklärung oder Versammlungsprotokolle bei Wohnungseigentum.

Treffen Sie eine kritische Vorauswahl
Einem Besichtigungstermin sollte nicht nur ein E-Mail-Kontakt, sondern ein Telefonat vorausgehen. Stellen Sie bereits am Telefon kritische Fragen und versuchen, ein Gefühl für Ihr Gegenüber zu erhalten. Bei dem Verkauf einer Immobilie geht es nicht nur um viel Geld, - der Interessent möchte Ihren Wohnraum oder den Ihrer Mieter betreten. Von daher sollte man rechtzeitig wissen, mit wem man zu rechnen hat.

Rechtlich relevante Informationen
Für die Besichtigungstermine müssen Sie einen Energieausweis im Sinne der Energieeinsparverordnung (ENEV) bereithalten. Auch sollte spätestens bei konkreteren Verkaufsverhandlungen mit dem Interessenten über aufklärungsbedürftige Mängel oder Schäden gesprochen werden, um spätere Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Solche Informationen sind später in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Preisverhandlung und die Bewertung von Gebäudeschäden
Oft bringen Interessenten befreundete Architekten oder Handwerker mit, um den Angebotspreis wegen Schäden oder sonstiger Auffälligkeiten zu senken. Neuerdings trifft man auf die Behauptung, das Gebäude entspreche nicht den energetischen Anforderungen. Gegen Preisverhandlungen ist nichts einzuwenden. Auch ist es zu begrüßen, wenn sich der Käufer beraten lässt. Dies sollten Sie im Zweifel aber auch. Denn nur selten rechtfertigen bauliche Auffälligkeiten einen Preisabzug in Höhe eines veranschlagten Reparaturpreises. Auch ist die Preisrelevanz eventueller Auffälligkeiten in einer guten Wertermittlung schon berücksichtigt. Auch bei solchen Fragen im Rahmen der Kaufpreisverhandlung helfen Sachverständige zu überschaubaren Kosten.

Wirtschaftliche Auskünfte schützen vor Überraschungen
Selbst wenn ein Käufer gefunden ist, der Notartermin feststeht oder der Kaufvertrag sogar schon unterschrieben ist, kommt es leider immer wieder zu Überraschungen. Holen Sie rechtzeitig Informationen über den Interessenten ein, über eine etwaige Insolvenz oder Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis. Auch von verlässlichen Interessenten sollten Sie sich schließlich eine Finanzierungsbestätigung vorlegen lassen. Denn eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Rechtstreitigkeiten kosten Geld und Zeit.


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