WERT DER IMMOBILIE

Der Kaufpreis steht für den Verkäufer im Mittelpunkt des Interesses. Wenn ein Eigentümer aber einen Großteil seines Lebens in einer Immobilie verbracht, Umbauten getätigt und erst kürzlich eine Einbauküche eingebaut hat, so fällt eine reelle Werteinschätzung auf Grund der engen Verbundenheit zum Objekt häufig schwer. Auf der anderen Seite erscheinen Interessenten in Begleitung von Architekten oder Handwerkern, die dann versuchen, den Preis wegen baulicher Auffälligkeiten und angeblicher Reparaturkosten zu senken. Kaufverhandlungen scheitern somit häufig an falschen Wertvorstellungen auf beiden Seiten.

Die Bewertung einer Immobilie ist komplex. Besondere Ausstattungen rechtfertigen häufig keinen Wertzuschlag und genauso rechtfertigen bauliche Auffälligkeiten häufig nicht den behaupteten Preisabzug. Der Marktwert / Verkehrswert der Immobilie ist gemäß § 194 des Baugesetzbuches ein objektiver Wert ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse. Genauso sind etwaige Schäden nach Ihrer Marktrelevanz zu bewerten. Feuchtigkeit im Keller eines Neubaus kann einen Abzug rechtfertigen, bei einem Gebäude von 1950 aber meistens nicht. Auch wirkt es nicht zwingend wertmindernd, wenn Gebäude - wie neuerdings oft behauptet - neue Energiestandards nicht erfüllen.

Ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung gehört zu unseren Kooperationspartnern. Als Makler kennen wir den Markt und die Marktwerte und ermitteln den Wert des konkreten Objekts nach den gesetzlichen Vorgaben. Dennoch nehmen wir Sachverständigendienste insbesondere dann in Anspruch, wenn die Bewertung Besonderheiten aufweist, sei es wegen komplexer Belastungen im Grundbuch oder baulicher Auffälligkeiten. Auch lassen wir auf Wunsch des Verkäufers - bei erfolgreicher Vermarktung selbstverständlich kostenfrei - eine schriftliche Kaufpreisermittlung erstellen. Eine solche Kooperation gehört zu unserem Grundverständnis.

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